Bebauungsplan für den Lorettoberg

B-Plan-04-085

Bebauungsplan 4-085 (Aufstellungsbesschluss)


Der Lorettoberg braucht endlich einen Bebauungsplan, der die weitere bauliche Entwicklung regelt.
In der Vergangenheit wurden die Grundstücke auf dem Lorettoberg in einer Weise bebaut, dass man von lockerer Einfamilien- und Mehrfamilienhausstruktur sprechen konnte. Die meist großen Grundstücke hatten relativ viel Platz für eine erhaltenswerte Gartenstruktur mit großen Bäumen. In den letzten Jahren ist allerdings feststellbar, dass die Flächen in der Weise bebaut werden, dass die Absicht zur maximalen Ausnutzung zu abstoßenden Ergebnissen führt.
Zunächst hat in der oberen Stephanienstraße am Spemanplatz der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern (wo bisher nur ein Haus stand) den Gemeinderat am 24.05.2013 zum Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4-085 veranlasst. In der Begründung hieß es:
…In der Vergangenheit wurden insbesondere im nördlichen Plangebiet einzelne Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt, die in Teilen die vorhandene Gebietsstruktur geändert haben. So wurden etwa großzügige Grundstücke im Zuge der Nachverdichtung geteilt und durch Gebäude bebaut, die hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung an den obersten Rand des aus der näheren Umgebung ableitbaren Rahmens gehen. Eine Fortsetzung einer solchen unkoordinierten Entwicklung im Rahmen des geltenden Baurechts würde die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gebiet erheblich beeinträchtigen…
Dann wurden in der Kreuzkopfstraße zwei Häuser – versetzt hintereinander – gebaut, wo bisher nur ein Haus stand. Und nun wird trotz des Aufstellungsbeschlusses eine Bebauung genehmigt, deren Aushub alles Bisherige in den Schatten stellt. Ein gigantisches Loch wurde an der Kreuzkopfstraße über Monate in den Berg gegraben, so dass von der ehemaligen Grundstücks-Oberfläche nichts mehr übrig ist. Hierzu wurde in der Vergangenheit auf der unteren Mercy-, Stephanien- und Teilen der Kreuzkopfstraße ein einseitiges Halteverbot erlassen, damit die riesigen LKW‘s zum Abtransport des Felsaushubs ungehindert fahren konnten. Es ist abzusehen, dass dieser Zustand noch Monate anhalten wird, denn nun muss dieses Loch ja mit Beton und Eisen gefüllt werden.
Am Ende wird eine Bebauung entstanden sein, die oberirdisch zwar den Vorstellungen der Stadtplaner und dem Aufstellungsbeschluss entspricht. Aber das Gesamt-Objekt wird alles Bisherige an Größe übertreffen und damit Maßstab für die künftigen Projekte am Lorettoberg sein.
Leider gibt es in diesem Sinne bereits genügend schlechte Beispiele maßloser Bebauung und die nächsten Vorhaben am Kapellenweg sind – wie man hört – bereits auf den Weg zur Genehmigung.
Der Bürgerverein fordert daher, den B’Plan 4-085 zu erarbeiten und den Geltungsbereich so zu erweitern, dass er auch die übrigen Grundstücke auf dem Lorettoberg an Kapellenweg und Mercy- bzw. Stephanienstraße umfasst, damit nicht nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) eine Nachverdichtung genehmigt werden muss, die die erhaltenswerte Gebietsstruktur auf dem Lorettoberg unwiederbringlich zerstören würde.
Der Lorettoberg dient wegen der schönen Aussichten und alten Bäume Vielen zur Naherholung. Eine zunehmende Verdichtung stünde dem im Wege, auch weil der mit der zusätzlichen Bebauung einhergehende Verkehr für die Fußgänger ohne Fußwege zur Gefahr wird.
Ludwig von Hamm