Lorettoberg – Fakten oder Bebauungsplan? Stadtenwicklung ist kein Luxus, oder doch?
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Noch sind die Wogen um die Reinhold-Schneider Villa am Fuße des Lorettobergs nicht ganz geglättet, da deutet sich an, dass der Berg nicht zur Ruhe kommen soll. Nun nimmt die Diskussion um die geplante Bebauung im Bereich Kreuzkopfstraße Fahrt auf. Während eigentlich ein Bebauungsplan erstellt werden soll, drohen erneut Fakten aus Beton geschaffen zu werden.
Bebauungspläne:  Wille und Wirklichkeit
Zur Erinnerung: Sowohl für die Reinhold-Schneider-Villa als auch für den großen Bereich der Kreuzkopfstraße hat der Gemeinderat jeweils Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne ( BPlan ) gefasst. Im Falle der Reinhold-Schneider-Villa hat man ihn mit Blick auf die Projektbezogenheit nicht weiter vorangetrieben. Man einigte sich mit dem Investor auch so. Der BPlan sollte, so die Stadt, als potenzielles Druckmittel wirken, was nicht unüblich ist. Wir meinen: Ein BPlan wäre hier auf Grund des Projektes angezeigt gewesen. Nun auch die Kreuzkopfstraße mit ihren zahlreichen und großen Flurstücken. Auch hier lässt der BPlan auf sich warten. Nunmehr will, wie auch der Presse zu entnehmen war, ein Investor aus Frankfurt im großen Stil bauen – auch in der seit langem dort umstrittenen zweiten Reihe. Mangels BPlans, so die Stadt, sei alles wohl rechtlich in Ordnung. Die Wirklichkeit scheint die städtebaulichen Ziele erneut überholen zu sollen.
Gestaltungswille versus Personalpolitik?
Was die Stadt in ihrer aktuellen Argumentation verschweigt: Würden die geplanten Vorhaben in der Kreuzkopfsteige realisiert, würden diese wesentlich auf den künftigen BPlan ausstrahlen.
Kurz: Statt Bauherren mittels BPlan einen Gestaltungsrahmen vorzugeben, würden Bauherren die städtebauliche Gestaltungshoheit des Gemeinderates einschränken. Das wohlfeile Argument der Stadt, aktuelle Personalknappheit verhindere eine zügige Erstellung der BPläne mag zutreffend sein, ist aber im Kern ein politischer Offenbarungseid. Das wäre so, als ob sich die Stadt mit Verweis auf Personalmängel außer Stande sähe, auf Dauer Haushaltspläne zu erstellen.
Verzicht auf Selbstgestaltung und Selbstverwaltungsrechte?
Denn im Kern geht es darum, ob die Stadt gewillt ist, eines ihrer vornehmsten Rechte, nämlich das der Stadtplanung, durch geordnetes Satzungsrecht aus der Hand zu geben. Es reicht eben nicht, den Bürgern durch Aufstellungsbeschlüsse Gestaltungswillen zu suggerieren und dann bei wichtigen Plangebieten für das Stadtbild – den Dingen ihren Lauf zu lassen.
Transparenz und Teilhabe für eine Neustrukturierung der Bebauung
Der Bürgerverein setzt sich mit Nachdruck für einen BPlan an der Kreuzkopfstraße ein. Die angedachten Bauvorhaben sind hintanzustellen. Dazu gehört kein allzu großer Mut! Mutig wäre es, endlich alle öffentlichen Belange im BPlan-Verfahren demokratisch abzuwägen und somit Eigentümern und Investoren Sicherheit zu geben.
Der Bürgerverein ist für BPläne, die im besten Sinne wirken: Als Instrumente einer langfristigen Stadtentwicklung. Nicht nur der obere Lorettoberg hätte das verdient: Stadtentwicklung durch den Gemeinderat ist kein Luxus – auch wenn sie in Villenlagen vollzogen werden soll!
Justus Kampp