Sie sitzen auf Ihrem Balkon, die Sonne scheint und Ihnen kommt die Idee, Balkonsolarpanels, ein sogenanntes Plug & Play Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät, zu kaufen und zu installieren.

Angebote gibt es bereits sehr viele, im Baumarkt, im Elektrofachhandel, im Internet (vgl. Stiftung Warentest Heft 5 2024). Die Preise sind in den letzten Monaten erneut deutlich gefallen. Was benötigen Sie? Das Panel, Halterungen und den Wechselrichter, der die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Meist werden die Balkonsolaranlagen in einem Gesamtpaket, das die notwendigen Teile beinhaltet, angeboten.

Das Gestell mit der Solarpanels können Sie über das Geländer, wenn dieses keine schmiedeeisernen Auswuchtungen hat, im günstigen Winkel je nach Sonnenausrichtung (Süd/Südost/Südwest) anbringen und das Ganze noch zusätzlich mit Halterungen und Drahtseilverbindungen gegen Sturm sichern. Den Schukostecker stecken Sie in die am Balkon vorhandene Steckdose und schon speist Ihre Steckersolaranlage Strom ins Netz ein.

Nach der aktuellen Regelung, die der Bundestag im April 2024 beschlossen hat, ist die Installation eines digitalen Stromzählers nicht mehr verpflichtend. Sie können daher (übergangsweise) den vorhandenen Ferraris-Zähler, der bei Stromeinspeisung bereits rückwärts läuft, belassen. So profitieren Sie unmittelbar davon, da dies Ihre Strommenge senkt und Sie dann auch weniger Stromkosten bezahlen.

Wenn Ihre Balkonsolaranlage 2 Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von insgesamt 800 Voltampere nicht übersteigt, dann sollten Sie nur noch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen (www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Eine vorherige Registrierung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig, da dieser von der Bundesnetzagentur automatisch informiert wird.

Obwohl im Verfahren immer noch ein wenig Bürokratie sitzt, ist dieses doch deutlich gegenüber den bisherigen Regelungen vereinfacht, da das Ziel klar ist: mehr Solarenergie.

Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, dann sollten Sie Folgendes beachten: Wenn die Anlage fachkundig installiert wurde und vor allem für die Elektrik des Hauses geeignet ist, wenn das Erscheinungsbild des Gebäudes darüber hinaus durch die Balkonsolaranlage nicht negativ beeinträchtigt ist und wenn Sie den Vermieter um Erlaubnis gefragt haben, dann kann dieser i.d.R. die Zustimmung nicht verweigern, da die Installation einer Steckersolaranlage meist als „rechtmäßiger Gebrauch“ (gemäß den Amtsgerichten München und Stuttgart) eingestuft wird. Kurzum: Die Anlage muss technisch und zum Gebäude passen, dann kann sie auch installiert werden.

Zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie auf Dächern von Mehrfamilienhäusern oder von gemeinschaftlich genutzten Garagen sowie von Batteriespeichern wurde kürzlich das Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Es soll dazu dienen, dass Mieter-innen und Mieter in Mehrfamilienhäusern Solarstrom direkt nutzen können. Wir werden darüber bei Gelegenheit informieren.

Claus Ramsperger