Der städtische Bauausschuss hat am 27.06.2018 beschlossen, auf dem Lorettoberg einen weiteren Bebauungsplan aufzustellen. Der Grund waren überdimensionierte Entwürfe für drei Grundstücke im Bereich des Kapellenweges, die alle nicht der vorherrschenden Regelbebauung auf dem Lorettoberg entsprachen, in dem die überbaute Fläche um bis zu 100 % gesteigert werden sollte.

Für die nördlichen Grundstücke zwischen Kapellenweg und Kreuzkopfstraße bis auf Höhe Hildaturm soll die künftig zulässige Bebauung mittels Bebauungsplan festgesetzt werden. Der B-Plan mit der Nummer 4-91 (Wiehre) „Kapellenweg/südliche Mercystraße“ wurde zur Aufstellung beschlossen und soll ggf. mit dem bereits 2013 zur Aufstellung beschlossenen Plan „Kreuzkopfsteige“ (4-85) zusammengefasst werden. Damit soll verhindert werden, dass von den in den letzten Jahren genehmigten Vorhaben nicht weiter negativer Veränderungsdruck auf die Gebietsstruktur ausgeht.

Der Bürgerverein hatte im Wiehre Journal 52 (Dezember 2017) auf die teilweise abstoßend wirkende Maximalausnutzung einzelner Grundstücke hingewiesen, wie sie an der Kreuzkopfstraße bereits zu beobachten ist. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Stadt nun das Thema aufgreift, um künftig die bauliche Entwicklung besser regeln zu können, weil ansonsten die gemäß Rechtsprechung weit auszulegende Regel des § 34 Baugesetzbuch gilt.

In der Sitzung des Bauausschusses hatten die Vertreter des Bürgervereins die Position geäußert, dass es dem Verein nicht um einen Baustopp auf dem Lorettoberg geht. Einer maßvollen Zunahme der Nutzflächen könne im Einzelfall zugestimmt werden, wenn die für den Berg typische lockere Ein- und Mehrfamilienhausbauweise erhalten bleibt. Dazu gehöre auf den relativ großen Grundstücken ausreichend Platz für die erhaltenswerte Gartenstruktur mit den alten Bäumen.
Das derzeit in Bau befindliche Vorhaben an der Kreuzkopfstraße macht deutlich, was gemeint ist: Hier ist dem Vorhaben der gesamte Baumbestand durch die Abgrabung für eine überdimensionierte Tiefgarage geopfert worden, obwohl die späteren oberirdischen Baukörper gemäß Entwurf angepasst erscheinen.

Es kommt jetzt darauf an, durch den neuen B-Plan einer unkoordinierten Entwicklung des Lorettobergs entgegenzutreten, die aufgrund der momentan günstigen Marktlage zur Gewinnmaximierung verleitet. Angedacht ist die Bildung eines Durchschnittswerts für die aktuell überbauten Grundflächen, der Maßstab für weitere zu genehmigende Bauvorhaben ist. Für den Bürgerverein hat die erhaltenswerte Mischung aus Wohnen und Erholung einen hohen Stellenwert. Die noch verbliebenen Möglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer, auf die Stadt, den Schwarzwald, das Markgräfler Land, den Schönberg und den Kaiserstuhl bis hin zu den Vogesen zu schauen, ist zu erhalten. Mannshohe Mauern und eine dichte Stellung der Baukörper könnten sonst ein Ende der so erholsamen Ausblicke bedeuten, was teilweise leider schon eingetreten ist.

Es darf in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass der lautstarke Protest der Anlieger zur beabsichtigten Bebauung auf der städtischen Fläche zwischen Kapellenweg und Kreuzkopfstraße dazu führte, dass die Stadt auf die obere (zweite) Reihe der Bebauung verzichtete und dass die vorhandene Bebauung auf dem Lorettoberg von einem Landschaftsschutzgebiet mit Biotopfläche umschlossen wird. Der Lorettoberg ist für die Wiehremer eben ein Naherholungsgebiet und soll es auch bitte bleiben.

Ludwig von Hamm