Bauvoranfrage für die Schwimmbadstraße

Von Anwohnern wurde der Vorstand des Bürgervereins Mittel-und Unterwiehre informiert, dass es für ein Anwesen in der Schwimmbadstraße eine Bauvoranfrage gibt, die rückwärtig in der zweiten Reihe ein mehrgeschossiges Wohnhaus vorsieht.

Zwischen dem nördlichen Teil der Schwimmbadstraße wie auch der Goethestraße zwischen Basler- und Kronenstraße sind alle eingeschlossenen Parzellen (Gebäude und Grundstücke) denkmalgeschützt. Der Innenraum zwischen diesen Straßenzügen hat bis heute mit mächtigen, hohen Bäumen sein parkähnliches Aussehen bewahrt, was vermutlich auf die Existenz des im 18. und 19. Jahrhunderts hier gelegenen Botanischen Gartens zurückgeht.
In diesem heute noch intakten und denkmalgeschützten Gebiet, das weitgehend gehobenes Wohnen garantiert, darf nicht bei jeder Bauvoranfrage isoliert nach § 34 BBauG – d.h. passt das Objekt zu der umgebenden Bebauung – entschieden werden.
Der Bürgerverein hat zum wiederholten Mal gefordert, dass für das Areal Lorettostraße – Basler Straße – Schwimmbadstraße ein Bebauungsplan aufgestellt wird, damit die Bürgerschaft umfassend in die Planungen einbezogen werden kann. Daraufhin hat die Stadtverwaltung zu erkennen gegeben, dass sie die Bauvoranfrage zurückweisen wird. Sie ist aber nicht bereit, für die Wiehre Bebauungspläne zu erarbeiten (die Badische Zeitung hat darüber berichtet).
Der Vorstand des Bürgervereins bittet alle Wiehremer,  die von Bauabsichten in ihrer Nachbarschaft erfahren, ihm dies mitzuteilen. Er wird seit einigen Jahren nicht mehr über Bauanträge, die im Rathaus eingehen, informiert.
Justus Kampp