Sehr geehrte Damen und Herren,

ihr Artikel samt Bild belegt wieder einmal eindrucksvoll die Entwicklung auf dem Lorettoberg. Ich frage mich, wieso jetzt noch irgendetwas wesentliches dort zu steuern sein soll – so es überhaupt umgesetzt wird oder gelingt bei fehlenden Kapazitäten im Stadtplanungsamt mit seinen blutenden Planerherzen (s. BZ vom 14.12.2021).

Ich hatte die in Ihrem Artikel abgebildete Brutalarchitektur zum Anlass genommen, bei der Stadt anzufragen, ob die Mauer„gestaltung“ mit den Eisentoren nicht als verunstaltend hätte abgelehnt werden müssen. Die Auskunft vom 5.10. war ernüchternd: Das abgebildete Gebäude wurde „zwei Mal öffentlich im Gestaltungsbeirat der Stadt Freiburg beraten, am 23.07.2015 und am 03.12.2015. ….. Die Ausbildung der benannten Mauer im Detail und Material war kein Schwerpunkt der damaligen Beratung. Zudem hat das Gremium einen empfehlenden Charakter. In Abhängigkeit von der Bereitschaft der Bauherren, die Empfehlungen des Beirats aufzugreifen und weiterzuverfolgen oder entgegen der planerischen Anregungen an der ursprünglichen Planung festzuhalten, wird dieses Potential unterschiedlich genutzt.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilungsleitung Süd wurde das BV Vorort in Augenschein genommen. Gestalterische Festsetzungen zu Einfriedungen bestehen für die Kreuzkopfstraße im Gegensatz zum parallel laufenden Kapellenweg leider nicht. Sicherlich lässt sich über die Farb- und Materialwahl streiten, aus baurechtlicher Sicht liegt eine Verunstaltung nach § 11 der Landesbauordnung aber nicht vor“.

Da fällt mir nichts mehr ein.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Rosset