Man nehme: Eine große Prise Beharrlichkeit, durchmischt mit Geduld, einen durchgehend freundlichen und sachlichen Umgangston, ziehe gute Vergleiche heran, die die von der Gegenseite vorgebrachten Argumente an möglichst treffenden Beispielen widerlegen und setze dabei den Bürgerverein durchgehend in Kopie.

Mit diesem Rezept wächst die Chance auf einen fairen Dialog zwischen Privatpersonen und zuständigen Vertreter*innen der Stadt, mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis zu erreichen und sich gemeinsam auf die Suche nach allseits befriedigenden Lösungen zu machen.

Ein Bürger wandte sich im Namen von 43 Haushalten mit der Bitte um Abhilfe an die zuständigen Ämter der Stadt Freiburg. Das Problem: Auf der Günterstalstraße oberhalb der Einmündung Schwaighofstraße/Montessori-Schule beschleunigen viel PKW, LKW und v.a. Motorräder schon in Sichtweite des Schildes Schwaighofstraße/Günterstalstraße von 30 auf 50 km/h und mehr. Dies verursache nicht nur enormem Lärm, sondern auch zusätz-liche Emissionen von Abgas und Feinstaub, zumal 200 m oberhalb (hinter dem Holbein-Pferdchen) dann 60 km/h gefahren werden darf. Diese mit dem Schild verbundene „Beschleunigungs-Erlaubnis“ bzw. „Lärm-Erlaubnis“ auf ansteigender Straße im Wohngebiet wurde nicht nur als störend, sondern auch als gefährdend empfunden, da der Verkehr auf der Günterstalstraße genauso zugenommen hätte wie deren Querung durch Radfahrer*innen und Kindergartenkinder.

Die erste Antwort der Stadt war zunächst so förmlich wie unbefriedigend: „Wir haben uns die verschiedenen Kriterien, nach denen die Verkehrsbehörde Geschwindigkeitsbeschränkungen – abweichend von der regulären Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – anordnen kann, noch einmal genau angesehen. Ergebnis ist leider, dass keines dieser Kriterien an dieser Stelle zutrifft, so dass die Verkehrsbehörde keinerlei rechtliche Handhabe hat, den Tempo 30-Abschnitt Richtung Holbeinpferdle zu erweitern.“(…) „Und die Lärm-pegel liegen deutlich unter den Lärmwerten, bei denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen in Frage kommen kann.“

Der lärmgeplagte Bürger legte mit einer an einem Tag durchgeführten Motorradzählung (über 9.400 allein stadtauswärts) und einem Beispiel aus nächster Nachbarschaft nach: Geradeaus die Straße weiter dürften die Günterstäler mangels großer Abbiegemöglichkeiten das gleiche Verkehrsaufkommen haben, würden aber trotz-dem den Schutz der gewünschten Geschwindigkeitsbeschränkung haben: Die ersten 300 Meter vom Wiesenweg bis zur Endhaltestelle der Linie 2 sind in Günterstal für alle Verkehrsteil-nehmer*innen nachvollziehbar auf 30 km/h beschränkt und werden auch anschließend nicht aufgehoben, sondern gelten auch für weitere 1.500 Meter. Diese Argumentation brachte die Verantwortlichen der Stadt nun zum Nachdenken und zu einer Erweiterung des Auslegungsspielraums der schon vorher genannten Straßenverkehrsordnung: „Ihr Anliegen, die bestehende Tempo 30 Regelung in der Günterstalstraße bis zur Holbeinstraße zu verlängern, haben wir eingehend geprüft, auch in Abstimmung mit der Polizei, und würden dem so nachkommen. Es lassen sich auch dort diverse Sicherheitsgründe finden, die für eine Tempo 30 Regelung sprechen, so dass das rechtliche Erfordernis des § 45 Abs. 9 StVO weitestgehend gegeben ist. Zumal es sich tatsächlich nur um einen kurzen Abschnitt handelt.“

Herzlichen Dank an die Menschen im GuT Abteilung Verkehrsplanung und Herrn Dr. Demisch als Vertreter der Anwohner*innen!


Loretta Lorenz