Nicht nur verkehrstechnisch, auch bautechnisch ist in der Kirchstraße gerade einiges los.

Bei näherem Hinschauen erkennen Sie auf dem nebenstehenden Bild gleich drei Krane. Zwei davon stehen auf für sie eigens abgesperrten Straßen und haben den Zweck der horizontalen und vertikalen Verladung und Bewegung von Lasten, sind also kaum ersetzbare Helfer bei den Um- und Ausbauten, die in der Konradstraße und in der Kirchstraße gerade anstehen.

Im Gegensatz dazu scheint der Kran im Vordergrund einen reinen Selbstzweck zu haben, denn  er steht seit ca. drei Jahren auf einem winzigen Privatgrundstück ohne erkennbare Funktion. Oder soll er, ähnlich einem Gartenzwerg, der Zierde dienen und Vorübergehende erfreuen? Aber natürlich geht es uns hier nicht um Geschmacksfragen. Gartenzwerge machen keine Geräusche – unser Kran dagegen schon. In seiner Feierabendstellung muss er „windgestellt“ sein, d.h. er muss sich im Wind frei drehen können. Was er dann auch tut. Tagsüber sieht es dann bei entsprechender Wetterlage gefährlich aus, nachts wird das Geschepper zur Ruhestörung.

Spätestens da fragt man sich, mit Georg Kreisler gesprochen: „Ist das normal, ist das legal, ist das erlaubt?“

Loretta Lorenz