Auf den Leserbrief von Patrizia Gmeiner in der Ausgabe 72 des Wiehre-Journals reagierte ein Leser wie folgt:

 Der Lorettoberg entzückte Anwohner und Besucher als abwechslungsreiche Parklandschaft mit weiten Ausblicken. Die aufgelockerte Bebauung passte sich maßstabsgerecht in das Gelände ein. Die Veränderung begann mit der Stufenbebauung des Osthangs und setzte sich fort mit der Großquaderreihe entlang des südlichen Kapellenwegs. Dann aber kam es endlich dicke: Tiefe Einschnitte in den Berg in Autobahnbreite bereiteten eine Bebauung vor, als sollten Bunkergiganten dem Berg implantiert werden. Nun wird die Bergflanke zugeblockt und gegen die Straße mit festungsartigen Mauerwällen abgesichert. Es gibt noch einige in rechter Proportion bebaute Grundstücke. Wie lange noch ? Der Verwertungsdruck wird steigen. Es bleibt unbegreiflich, wie eine Gemeinderatsmehrheit der sich doch so gern als „liebenswert“ empfehlenden Stadt Freiburg zustimmen konnte, ein topographisches Schmuckstück der Stadtlandschaft derart brutal zu ruinieren.

Dr.Friedrich Wielandt, Rehlingstr.


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie der skandalösen Bauerei am Lorettoberg einen Artikel widmen. Die verlegenen und peinlichen Erklärungen der Verwaltung, es habe „andere Prioritäten“ gegeben, lenkt vom eigentlichen Thema ab: Mit Sicherheit wäre es einfacher gewesen, den Wildwuchs durch einen Bebauungsplan zu verhindern. Bei dem Verweis auf „andere Prioritäten“ sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Also wurden vollkommen überdimensionierte Betonbauten genehmigt und § 34 BauGB eigenwillig ausgelegt. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Jeder Betrachter der Situation wird sich fragen, welcher der Betongiganten sich nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügt, die geprägt war von Nachkriegsvillen maßvoller Größe mit Grün drumherum. Kein einziges der in der näheren Umgebung vorhandenen Bauwerke war dem, was wohl problemlos genehmigt wurde, auch nur annähernd vergleichbar. Desinteressiert oder konfliktscheu stellte man sich den Plänen diverser Investoren oder größenwahnsinniger Bauherren nicht mit der gebotenen Konsequenz entgegen. Von einem Rechtsstreit, den Bauwillige gegen die Stadt Freiburg zur Durchsetzung ihrer Pläne geführt hätten, ist der Öffentlichkeit nichts bekannt. Allein die Drohung hochbezahlter Anwälte (beliebt: mit Schadensersatzforderungen) dürfte die Stadt veranlasst haben, diesen Irrsinn zu genehmigen. Nicht einmal eine Veränderungssperre bis zum Abschluss der Planung des Bebauungsplanverfahrens wurde erlassen. Die „Stadtplaner“ müssen das von vornherein gesehen haben, jetzt blutet das Herz. Es kann also weiter munter nach § 34 BauGB genehmigt werden. Auf geht´s: Die Türen des Baurechtsamtes scheinen für Investoren weit geöffnet…

Dr. Chr. Rosset, RA