„Örtliche Bauvorschrift“ nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg für den Kapellenweg und die Kreuzkopfstraße: Stets bemüht …

Aufnahmen Vorher-Nachher zeigen das Ausmaß der Fehlentwicklung
Seit mehr als zehn Jahren sind die Verwaltung und der Gemeinderat der Stadt Freiburg bemüht, dem zügellosen Betonieren des Lorettobergs Grenzen zu setzen. Bei allen bisherigen Bemühungen blutete auch schon mal ein verantwortliches Herz – aber auch dies blieb folgenlos. Fehlende Kapazitäten dienten allenthalben als hilflose Erklärung für dieses Desaster. (mehr …)